Infoblatt
Informationsblatt I / 2025
Termine:
27. Februar 2025 (Donnerstag) | Seminar Baurecht in Dresden
15. März 2025 (Samstag) | 33. Sächsische Holzschutztagung in Dresden
15. März 2025 (Samstag) | Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes
7. Mai 2025 (Mittwoch) | Holzwurmstammtisch Bauernrathaus Prießnitz (in Planung)
21. Juni 2025 (Samstag) | Exkursion nach Torgau (in Planung)
12. September 2025 (Freitag) | Beginn des nächsten Sachkundelehrganges
Alles Gute für 2025:
Gesundheit und Erfolg im Beruf – das wünschen der Vorstand und Beirat allen Mitgliedern des Sächsischen Holzschutzverbandes.
33. Sächsische Holzschutztagung und Mitgliederversammlung am 15. März 2025 in Dresden:
Am 15. März findet die 33. Sächsische Holzschutztagung in Dresden statt.
Tagungsort ist das Institut für Holztechnologie Dresden, Zellescher Weg 24 in 01217 Dresden.
Unter dem Motto „Holzschutz in Bestand und Neubau“ werden vier interessante Vorträge geboten:
- Stefan Biebl (Ingenieurbüro für Holzschutz Benediktbeuern):
Monitoring von aktivem Insektenbefall - Gerd Wapler (monumentconsult Isen):
Einsatz von Schlupfwespen gegen Nagekäfer - Michael Förster (ProClima Schwetzingen):
Holzschutztechnische Aspekte bei der Planung von Neubauten aus Holz - Annett Ammon und/ oder Thomas Kanthak (RKA-Architekten Dresden):
Holzschutztechnische Aspekte bei der Ausführung von Neubauten aus Holz.
Nach der Tagung findet die Mitgliederversammlung des Sächsischen Holzschutzverbandes statt. Die Wahl des Vorstandes und des Beiratsvorsitzenden ist wichtiger Bestandteil der Versammlung.
An alle Mitglieder werden wie immer separat Einladungen verschickt.
Anmeldungen zur Tagung können auch über die Internetseite des Verbandes www.holzschutz-sachsen.de erfolgen.
© Harald Urban (IHD – Vortragssaal, Tagungsraum)
Tagungsorte der Sächsischen Holzschutztagung:
Wie bereits im letzten Infoblatt veröffentlicht, wird es eine Befragung aller Mitglieder des Sächsischen Holzschutzverbandes zu den zukünftigen Tagungsorten geben.
Soll es weiterhin den Wechsel zwischen Chemnitz, Dresden und Leipzig geben oder soll die Tagung zukünftig nur in Dresden stattfinden?
Wenn die Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt wird, sind alle Mitglieder aufgefordert, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung auf einer möglichst großen Beteiligung basiert.
Seminar Baurecht am 27. Februar 2025 in Dresden:
Am 27. Februar 2025 (Donnerstag) wird das nächste Rechtsseminar des Sächsischen Holzschutzverbandes durchgeführt.
- Thema: „Haftungsfragen im Zusammenhang mit der praktischen Holzschutzarbeit“
- Referent: Rechtsanwalt Andreas Reschke,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Beginn: 16:30 Uhr
- Seminarort: Institut für Holztechnologie Dresden, Zellescher Weg 24, 01217 Dresden
Für Mitglieder des Sächsischen Holzschutzverbandes ist die Teilnahme kostenfrei! Für Nichtmitglieder entstehen Kosten von 50 €.
Anmeldungen sind bitte bis 25.02.2025 an die Geschäftsstelle zu senden (info@holzschutz-sachsen.de oder per Fax: 0351 4662479).
Exkursion am 21. Juni 2025 in Planung:
Die Tagesexkursion am 21. Juni 2025 soll uns nach Torgau zur dortigen Firma Mercer (früher bekannt unter Holzindustrie Torgau) führen.
Am Nachmittag besuchen wir das Hauptgestüt Graditz. Neben einem Einblick in die sächsische Pferdzucht gibt es natürlich auch Informationen zu den Baulichkeiten des historischen Gestüts und wenn möglich ggf. eine Kremserfahrt.
Selbstverständlich wird die Exkursion wieder per Bus durchgeführt. Einzelheiten (genauer Ablauf, Anmeldefristen, evtl. Kosten) werden rechtzeitig per Rund-Mail bekanntgegeben.
© Norbert Nieke (Exkursion – Bus)
Nächster Sachkundelehrgang im Herbst 2025:
Der nächste Lehrgang zur Sachkunde für Holzschutz am Bau wird vom 12. September bis 25. Oktober 2025 in Dresden durchgeführt.
Die Lehrveranstaltungen finden jeweils Freitag und Samstag statt. Die Prüfung wird am 8. November 2025 durchgeführt.
Informationen/ Anmeldung:
Sächsischer Holzschutzverband e.V.
Zellescher Weg 24, 01217 Dresden
Tel. 0351 4662492 · Fax 0351 4662479
E-Mail: info@holzschutz-sachsen.de
Internet: www.sachkunde-holzschutz.de
Stickstoff – kein Holzschutzmittel?
Im Rahmen der Biozidverordnung 528/2012 der Europäischen Union gehören „Holzschutzmittel“ (Produktart 8) zur Hauptgruppe 2 „Schutzmittel“. In diesem Teil der Verordnung ist Stickstoff als Wirkstoff tatsächlich nicht zu finden. Stickstoff (Nitrogen) wurde in der Hauptgruppe 3 „Schädlingsbekämpfungsmittel“ eingeordnet. Dort befinden sich in der Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“. Somit ist Stickstoff im Einsatz gegen Hausbock, Gewöhnlichen Nagekäfer und Braunen Splintholzkäfer zugelassen – aber eben nicht als Holzschutzmittel, sondern als Insektizid aus der Hauptgruppe Schädlingsbekämpfungsmittel.
Sind Begasungen im Materialschutz noch erlaubt?
Diese Frage haben wir Marco Müller, Geschäftsführer unseres Mitgliedsunternehmens GROLI (groli.de), gestellt. Hier seine Antwort: „Ja! Begasungen im Materialschutz (Kirchen, Museen, mobiles Kunstgut oder Museumsgut) sind mit dem Begasungsmittel VIKANE mit dem Wirkstoff Sulfuryldifluorid (SO2F2, auch SF) erlaubt. Im Rahmen der Zulassungsverlängerung wurden im Jahr 2024 dem Hersteller von SF Auflagen der europäischen Union gemacht. Aufgrund vielfältiger Umstände konnten diese Auflagen nur zum Teil erfüllt werden. Daher hat die EU die Zulassung für VIKANE aufgehoben. Verschiedenste Nutzer in Deutschland und anderen europäischen Ländern haben sehr umfangreich auf die Notwendigkeit dieses Gases zum Schutz des Kulturellen Erbes hingewiesen. Deutschland hat sich deshalb entschieden, einen Sonderweg zu gehen. Die BAUA hat nach Artikel 55 der Biozidverordnung eine Ausnahmegenehmigung beantragt und die Zulassung im Bereich des Holzschutzes (PT 8) bis zum 30.06.2025 verlängert. Sofern bis zum Ablauf der Zulassung noch keine Entscheidung zum Antrag nach Artikel 55 Absatz 3 Biozidverordnung vorliegt, wird die Zulassung voraussichtlich weiter verlängert werden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung des Artikels 52 der Biozidverordnung würden auch noch eine 180 Tage Frist für das Inverkehrbringen des Biozidproduktes (VIKANE) und eine weitere 180 Tage Frist für die Verwendung und den Aufbrauch von Lagerbeständen greifen. Damit wäre ein Einsatz des Gases bis mindestens Mitte 2026 sichergestellt. Gebäudebegasungen im Bereich des Holzschutzes mit dem Wirkstoff Blausäure (BLUEFUME – HCN) sind nicht erlaubt. Für Fragen stehe ich zur Verfügung.“
Die interessante Internetseite:
Wer sein Wissen über die heimischen Wälder aufbessern will, kann sich bei https://walddetektive.com umschauen.
Neue Mitglieder im Verband:
- Hanno Meenken (Mitgl.-Nr. 0 568 24)
- Johanna Carolin Richter (Mitgl.-Nr. 0 569 25)
- Jan-Phillip Geßner (Mitgl.-Nr. 0 570 25)
- Alexander Reiß (Mitgl.-Nr. 0 571 25)
- Uwe Stopp (Mitgl.-Nr. 0 572 25)
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen viel Erfolg in der Arbeit bei bester Gesundheit!
Ungültigkeit von Mitgliedsnummern:
Die Stempel mit folgenden Mitgliedsnummern sind ab sofort nicht mehr gültig:
0 427 05 • 0 411 04 • 0 092 92 • 0 116 92 • 0 561 23 • 0 505 15
Herausgeber:
Sächsischer Holzschutzverband e.V.
Dresden 2025
Redaktion: Harald Urban, Vorstand und Beirat, Vorsitzender N. Nieke
Auflage: 230, kostenlos für Verbandsmitglieder und als PDF unter: www.holzschutz-sachsen.de
Zellescher Weg 24, 01217 Dresden
Tel.: 0351 4662492 · Fax: 0351 4662479
E-Mail: info@holzschutz-sachsen.de
Internet: www.holzschutz-sachsen.de
Sprechzeiten der Geschäftsstelle: mittwochs 12-15 Uhr u. n. V.
Redaktionsschluss: 10.02.2025