Tagungen
Nachlese zur 24. Sächsische Holzschutztagung am 14.03.2015 in Dresden
„Holzbauteile im Außenbereich“ – 120 Teilnehmer bei Holzschutztagung in Sachsen
Bereits im Vorfeld der 24. Fachtagung des Sächsischen Holzschutzverbandes war das Interesse groß. Das Thema „Holzbauteile im Außenbereich“ zog nicht nur die Mitglieder des Verbandes, sondern viele Gäste an. So fanden sich am 14. März im Hotel WYNDHAM GARDEN Dresden 120 Teilnehmer zur Tagung ein.
Der Wunsch von Bauherren und Planern, der Witterung ausgesetzte Holzbauteile über einen möglichst langen Zeitraum zu erhalten, ist verständlich. Aber leider steht dem die „Natürlichkeit“ des Werkstoffes Holz mitunter im Wege, wenn bestimmte Anforderungen nicht beachtet oder befolgt werden.
Im ersten Vortrag referierte Herr Prof. Kurt Schwaner zum Holzschutz beim Brückenbau. Hier wurde deutlich, dass kleine Fehler bei der Erstellung eines Brückenbauwerkes verheerende Folgen nach sich ziehen können. Es wurde darauf verwiesen, dass Fahrbahnübergänge als neuralgische gelten, da an diesen Stellen mit Wassereindringung zu rechnen ist. Freie Hirnholzflächen, Klebefugen, sich durch die klimatischen Bedingungen ändernde Holzfeuchten sowie Holzbauteile in Erdnähe sind mögliche Zentren für eindringendes Wasser und Pilzwachstum. Ebenso muss man davon ausgehen, dass Holzbohlen als Lauffläche immer eine Rutschgefahr mit sich bringen, so dass nach Meinung des Referenten eher andere Materialien eingesetzt werden sollten. Prof. Schwaner verwies darauf, dass Holzbauteile, die nur schwer oder gar nicht ausgetauscht werden können, unbedingt baulich so geschützt werden müssen, dass kein Wasser in die Konstruktion eindringen kann.
Im zweiten Vortrag sprach Herr Günter Wilmanns zu Schäden an Spielgeräten aus Holz. Durch die direkte Bewitterung und der verständlichen nutzungsbedingten mechanischen Belastung sind ungeschützte Oberflächen durchaus die Regel. Aber auch hier gelten umfangreiche Anforderungen bezüglich des baulichen Schutzes (z. B. Abdeckung von Hirnholzflächen). Ausgehend vom Normenwerk schilderte Herr Wilmanns auch die Grenzen von Spielgeräten aus Holz, wenn Wartung und Pflege nicht geplant und damit nicht durchgeführt werden. So ist es verständlich, dass sich die Natur in Form von Moderfäulepilzen und Blättlingen Geltung verschaffen kann. Planungsseitig muss deshalb die richtige Werkstoffauswahl in den Fokus gerückt werden. Da Holzspielgeräte aus gestalterischen Gründen mit verschiedensten Farbgebungen versehen werden, muss darauf geachtet, dass keine diffusionsdichten Anstriche vorgenommen werden. Jedem Betreiber von Spielgeräten muss klar sein, dass regelmäßige Inspektionen durch sachkundige Personen nicht nur zur Erhaltung der Spielgeräte beitragen, sondern vor allem der Erhaltung der Gesundheit unserer Kinder dienen!
Die Belastung von Fachwerkaußenwänden durch Bewitterung von außen und klimatischer Beeinträchtigung von innen wurden im dritten Vortrag durch Herr Ulrich Arnold beschrieben, diskutiert und Möglichkeiten der Fehlervermeidung aufgezeigt. Frühere Fachwerkkonstruktionen mit all ihren Undichtheiten sorgten vor allem mit einer Ofenheizung für klimatischen Ausgleich. In der heutigen Zeit werden vor allem an die Luftdichtheit hohe Anforderungen gestellt, was zu höheren nutzungsbedingten Feuchtelasten im Innenbereich führen kann. Bezüglich der Auswahl geeigneter Holzarten müssen geografisch-historische Besonderheiten Beachtung finden. So kann Kernholz der Stiel-/ Traubeneiche relativ problemlos in der direkten Bewitterung eingesetzt werden. Bei fachwerkähnlichen Neubauten werden aber auch Brettschichtholzkonstruktionen aus Fichte eingesetzt, was zu erhöhtem Risiko beitragen kann. Baulicher Holzschutz und die Anschlüsse anderer Bauteile an die Holzkonstruktion müssen im Vorfeld der Ausführung durchdacht werden! Es wurde auch auf das Merkblatt 8-1-14 der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) verwiesen.
Die Möglichkeit des Einsatzes von Brettschichtholzkonstruktionen wurde von Herrn Holger Schmidt eindrucksvoll am Bau von zwei Aussichtstürmen erläutert. Allein die Höhe beider Türme (36 m und 43 m) kann sich sehen lassen. Aber ebenso wurden auch die Grenzen des Materialeinsatzes aufgezeigt. Die Verantwortung bei der Planung solcher Objekte darf nicht unterschätzt werden. So können Details, die nicht vollständig beachtet wurden, zu einer Endlichkeit des Bauwerkes vor der gewünschten Standzeit führen. Auch für eine BSH-Konstruktion aus Lärche gilt, das besonders gefährdete Zonen eines zusätzlichen baulichen Schutzes bedürfen. Vorbeugender chemischer Holzschutz ist bei Notwendigkeit anzuwenden. Sogenannte Handläufe an Geländern weisen sehr zeitige Schäden auf, wenn sie direkt bewittert werden. Diese sollten als „Opferhölzer“ geplant und bei Verschleiß rechtzeitig erneuert werden. Nur eine umfassende Planung, eine fachgerechte Ausführung, sowie eine vorher kalkulierte Pflege und Wartung garantieren einen dauerhaften Erfolg. Beim Saaleturm in Burgk kann dieser Erfolg nicht zuletzt durch einen Wartungsvertrag über 16 Jahre abgesichert werden.
In den 4 Fachvorträgen wurde deutlich, dass die Umsetzung von grundsätzlichen und besonderen baulichen Maßnahmen im engen Zusammenhang mit der Standzeit eines Holzbauwerkes steht. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss der chemische Holzschutz als Ergänzung herangezogen werden. Die Qualität der Ausführung wie die Qualität der vorangegangenen Planung haben entscheidenden Einfluss auf die Standzeit eines Holzbauwerkes.
Wie jedes Jahr fand im Anschluss an die Tagung die Mitgliederversammlung des Sächsischen Holzschutzverbandes e.V. statt. Der Vorsitzende Norbert Nieke ließ das vergangene Jahr Revue passieren und stellte daraufhin die geplanten Aktivitäten für 2015 vor. Die notwendigen Abstimmungen zeigten einmal mehr, dass die Mitglieder des Verbandes mit der Arbeit des Vorstandes und des Beirates einverstanden sind.