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Nachlese zum Seminar Baurecht „Haftung bei der Anwendung von Sonderverfahren und Sonderkonstruktionen bei Abweichung von den Regeln der Technik“ am 07.02.2012 in Dresden

Seminar Baurecht „Haftung bei der Anwendung von Sonderverfahren und Sonderkonstruktionen bei Abweichung von den Regeln der Technik“ am 07.02.2012 in DresdenKlirrende Kälte konnte unsere Mitglieder nicht abhalten, sich am 07.02.2012 auf den Weg nach Dresden zu machen, denn es stand wieder eine „Lehrstunde in Sachen Baurecht“ mit Prof. Hillesheim auf dem Plan.

So war denn der Seminarraum im ihd bis auf den letzten Platz besetzt, als Prof. Hillesheim zum Thema: „Haftung bei der Anwendung von Sonderverfahren und Sonderkonstruktionen bei Abweichung von den Regeln der Technik“ referierte.

Gerade in Anbetracht der bevorstehenden Einführung der überarbeiteten DIN 68 800 ist das Thema für alle Holzschützer besonders interessant. Haben wir nun damit eine „Allgemein anerkannte Regel der Technik“? Sie ist aktuell aber ist sie auch „in der Praxis bewährt“? Was ist zu beachten, wenn ich die Norm nicht einhalten will oder kann? Viele Fragen konnten beantwortet werden, viele auch nicht und es hieß wie so oft: „es kommt darauf an ...“ und es zeigte sich wieder mal, ohne Haftpflichtversicherung und im Zweifel einem guten Rechtsbeistand bewegt man sich auf dünnem Eis.